Datenschutzerklärung

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Ansprechpartner der Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH für datenschutzrelevante Fragen

Lucas Menger
Glockengasse 9
38855 Wernigerode / OT Silstedt
Deutschland

Tel. +49 39 43 / 2 23 59
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Datenerfassung auf der Webseite

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Eingesetzt wird eine technische Firewall-Lösung zur Abwehr schädlicher Zugriffe auf die Webseite. Hierbei werden lediglich IPs anonymisiert erfasst, die notwendig sind, Schadzugriffe zu verhindern. Dabei werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH

Anschrift
Glockengasse 9
38855 Wernigerode / OT Silstedt
Deutschland

Vertreten durch
Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Menger

Kontakt
Tel. +49 39 43 / 2 23 59
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Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. ä.) entscheidet.

Anwendungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung der von der Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH angebotenen Webseiten. Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die durch einen Link lediglich verwiesen wird.

Die rechtlichen Grundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Zugriffsdaten / Server-Logfiles

Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

Automatisch gespeicherte Daten:
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem und der Gerätetyp
- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Uhrzeit und Ort der Serveranfrage
- Klick- und Bewegungspunkte anonymisiert
- IP-Adresse

Personenbezogene Daten

Personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. So sind beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Konto-, Ausweis- oder Telefonnummer, Ihr Kfz-Kennzeichen, Ihre Email-Adresse oder IP-Nummer personenbezogene Daten. Nicht personenbezogen sind hingegen solche Daten, mit denen die Ermittlung Ihrer tatsächlichen Identität unmöglich ist. Hierzu gehören beispielsweise Informationen darüber, welchen Geschlechts Sie sind, welchen Browser Sie verwenden oder welche Automarke Sie bevorzugen.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Newsletter

Ein Newsletter wird nicht angeboten.

Anonymität

Bei der Nutzung der Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH Webseiten bleiben Sie anonym, solange Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz stellt die vorübergehende automatische Erhebung und Speicherung Ihrer IP-Nummer dar. Näheres hierzu erfahren Sie unter Zugriffsdaten / Server Logfiles s.o.

Automatische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten (Google Analytics/Adsense/Adwords/reCAPTCHA)

Die Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH nutzt auf diesen Seiten Google Analytics/Adsense/Adwords/reCAPTCHA nicht.

Cookies

Cookies sind kleine Dateien, die es ermöglichen, auf dem Zugriffsgerät der Nutzer (PC, Smartphone o.ä.) spezifische, auf das Gerät bezogene Informationen zu speichern. Sie dienen zum einem der Benutzerfreundlichkeit von Webseiten und damit den Nutzern (z.B. Speicherung von Logindaten). Zum anderen dienen sie, um die statistischen Daten der Webseitennutzung zu erfassen und sie zwecks Verbesserung des Angebotes analysieren zu können. Die Nutzer können auf den Einsatz der Cookies Einfluss nehmen. Die meisten Browser verfügen eine Option mit der das Speichern von Cookies eingeschränkt oder komplett verhindert wird. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung und insbesondere der Nutzungskomfort ohne Cookies eingeschränkt werden.

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Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zu den mitgeteilten bzw. vereinbarten Zwecken. Wir ergreifen angemessene administrative, technische und physische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit aller Daten und Informationen zu gewährleisten.

Verwendung personenbezogener Daten

Die eingegebenen Daten werden ausschliesslich zur Kontaktaufnahme und Abwicklung des Zahlungsvorgangs genutzt. Es werden ausschliesslich notwendige Daten abgefragt, die eine Kontaktaufnahme möglich machen. Dies sind Name und Email-Adresse. Weitere Angaben sind freiwillig und nicht notwendig. (Grundlage der Datensparsamkeit)

Weitergabe, Verkauf oder Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte

Eine Weitergabe, Verkauf oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zur Abwicklung der mitgeteilten bzw. vereinbarten Zwecke erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Sonstige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wir von Ihnen im übrigen nur dann, wenn Sie uns diese von sich aus freiwillig zur Verfügung stellen und dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Speicherdauer von Daten

Webseite
Sobald die genannten Daten zur Anzeige der Webseite nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Webseite und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. Eine weitergehende Speicherung kann im Einzelfall dann erfolgen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kontaktdaten
Die Dauer der Speicherung der oben genannten Daten ist abhängig vom Hintergrund Ihrer Kontaktaufnahme. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt regelmäßig, sofern der verfolgte Zweck der Kommunikation entfallen und eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist.

Widerruf der Einwilligung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, dem mit der Einwilligung vereinbarten Verwendungszweck Ihrer personenbezogenen Daten für die Zukunft zu widersprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an die oben genannte Stelle.

Sicherheitsmaßnahmen

Die Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen. So werden Ihre Daten in einer sicheren Betriebsumgebung gespeichert, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Sollten Sie mit der Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH per E-Mail in Kontakt treten wollen, weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht gewährleistet ist. Der Inhalt von E-Mails kann – ähnlich wie bei Postkarten – von Dritten eingesehen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg zukommen zu lassen.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Plugins und Tools (jquery, Google Web Font, Google Maps)

jquery
Diese Webseite benutzt jQuery bzw. jQueryUI Technologien, wodurch eine Optimierung der Ladegeschwindigkeiten erzielt wird. Diesbezüglich werden Programmbibliotheken von Google Servern aufgerufen. Es wird das CDN (Content delivery network) von Google verwendet. Sollten Sie jQuery vorher auf einer anderen Seite vom Google CDN gebraucht haben, wird Ihr Browser auf die im Cache abgelegte Kopie zurückgreifen. Ist dies nicht zutreffend, erfordert dies ein Herunterladen, wobei Daten von Ihrem Browser an Google!Inc. („Google”) gelangen. Ihre Daten werden in die USA übertragen. Näheres erfahren Sie unter: https://developers.google.com/speed/libraries/#jquery sowie unter den Datenschutzbestimmungen von google.de.

Die Webseite benutzt darüber hinaus jQuery Migrate für die Stabilität der jQuery-Technologien. Diesbezüglich werden Programmbibliotheken von jQuery Servern aufgerufen. Es wird das CDN (Content delivery network) von Google verwendet. Sollten Sie jQuery Migrate vorher auf einer anderen Seite vom jQuery CDN gebraucht haben, wird Ihr Browser auf die im Cache abgelegte Kopie zurückgreifen. Ist dies nicht zutreffend, erfordert dies ein Herunterladen, wobei Daten von Ihrem Browser an die jQuery Foundation („jQuery.org”) gelangen. Ihre Daten werden in die USA übertragen. Näheres erfahren Sie unter: https://code.jquery.com/ sowie unter den Verhaltensregeln der jQuery Foundation.

Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

Google Maps
Diese Website benutzt Google Maps zur Darstellung eines Lageplanes. Google Maps wird von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA betrieben. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie der Nutzung der automatisch erhobenen sowie der von Ihnen eingegeben Daten durch Google, einer seiner Vertreter, oder Drittanbieter einverstanden. Die Nutzungsbedingungen für Google Maps finden Sie unter Nutzungsbedingungen für Google Maps. Ausführliche Details finden Sie im Datenschutz-Center von google.de: Transparenz und Wahlmöglichkeiten sowie Datenschutzbestimmungen.

Auskunftsrecht

Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Wenden Sie sich dazu bitte einfach an die unten genannte Stelle.

Änderung und Löschung personenbezogener Daten

Wenn Sie Ihre personenbezogene Daten ändern oder löschen lassen wollen, wenden Sie sich bitte einfach an die unten genannte Stelle. Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten von uns gelöscht, sobald derjenige Zweck erreicht ist, aufgrund dessen wir ursprünglich Ihre Daten gespeichert haben. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir unter Umständen aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Buchführungspflichten Ihre Daten noch nicht löschen dürfen. In diesem Fall haben Sie jedoch einen Anspruch auf Sperrung der Daten.

Änderung dieser Datenschutzerklärung

Die schnelle technologische Entwicklung des Internets und die Änderungen von Recht und Gesetz im Bereich des Datenschutzes machen es erforderlich, dass wir unserer Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit den neuen Anforderungen anpassen. Bitte beachten Sie daher die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

Auskunftsstelle der Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH

Wenn Sie Ihre Auskunftsrechte geltend machen wollen, Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder unserem Datenschutzverhalten im Web haben, wenden Sie sich bitte an die im Impressum stehende Adresse.

Diese Datenschutzerklärung kann jederzeit gespeichert und ausgedruckt werden.

Rechtsgrundlagen Datenschutzgrundverordnung

Entsprechend den Vorgaben der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie, dass die Einwilligungen in den Versand der E-Mailadressen auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. a, 7 DSGVO sowie § 7 Abs. 2 Nr. 3, bzw. Abs. 3 UWG erfolgt. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen können.

Online Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.

Stand 06-2025

Boniversum-Information nach Art. 14 EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, sowie bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrag der Boniversum GmbH teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt die Boniversum GmbH Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Boniversum GmbH werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE

einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter www.boniversum.de im Bereich Selbstauskunft/FAQ unter der Rubrik Datenlöschung. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäfts- anbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung bei der Boniversum GmbH gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Seite 2 von 2 | Stand: 01.04.2025 | Klassifizierung: allgemein | © 2025 Boniversum Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Boniversum GmbH wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich über einen vermuteten Datenschutzverstoß bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für unser Unternehmen ist die Landesbeauftragten für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zuständig. Die Daten, die die Boniversum GmbH zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet die Boniversum GmbH zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Kunden der Boniversum GmbH nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum GmbH widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei Boniversum GmbH ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum GmbH erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontaktadresse

Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH

Glockengasse 9
38855 Wernigerode/OT Silstedt

Tel.: 0 39 43 / 2 23 59
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Öffnungszeiten
Mo – Fr 07:30 – 17:00 Uhr

Termine für Hauptuntersuchung
Di 15:30 Uhr
Do 11:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Unsere Partner

Gesellschaft der Autoversicherungen
ACE, AVD, ARCD, UTA, DKV

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  • Aufrufe: 11450

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH

  • Krandienst

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITEN Kran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020) (Stand 16.11.2020)

    I. ALLGEMEINER TEIL

    1. Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten

    1.1. Anwendungs-/Geltungsbereich Allen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]).

    1.2. Wesentliche Vertragspflichten Die wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.

    2. Kranleistungen im Sinne dieser Bedingungen werden in zwei Leistungstypen erbracht:

    2.1. Leistungstyp 1 – Krangestellung Krangestellung bezeichnet die Überlassung von Hebezeugen samt Bedienungspersonal an den Auftraggeber zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition.

    2.2. Leistungstyp 2 – Kranarbeit Kranarbeit ist Güterbeförderung, insbesondere das Anheben, Bewegen und die Ortsveränderung von Lasten und/oder Personen zu Arbeitszwecken mit Hilfe eines Hebezeuges, und bezeichnet die Übernahme eines oder mehrerer vereinbarter Hebemanöver durch den Auftragnehmer nach dessen Weisung und Disposition. Hierzu zählt insbesondere auch der isolierte Schwergutumschlag mit Hilfe eines Kranes.

    3. Transportleistungen

    Transportleistung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern sowie die Bewegung oder Ortsveränderung von Gütern insbesondere mittels besonderer Transporthilfsmittel wie z.B. Schwerlastroller, Panzerrollen, Wälzwagen, Hebeböcke, Luftkissen, hydraulischen Hubgerüsten und Hubportalen, o. ä. (sog. Flur- und Quertransporte), einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden transportbedingten Zwischenlagerung. Schwergut wird regelmäßig unverpackt und unverplant transportiert. Das Verpacken und Verplanen des Ladegutes sowie Laden, Stauen und Zurren und das Entladen schuldet der Auftragnehmer – außer bei Seefracht – nur, wenn dies vereinbart ist. Bei Schiffsbeförderungen ist der Auftraggeber mit offener Decksverladung einverstanden.

    4. Grobmontagen und -demontagen, sonstige Zusatzleistungen

    4.1. Grobmontagen und -demontagen Diese sind, sofern vereinbart, Bestandteile der Kran- oder Transportleistung. Darunter fällt das Zusammenfügen oder Zerlegen sowie das Befestigen oder Lösen des Ladegutes für Zwecke der Transportvorbereitung oder -abwicklung. Für darüber hinausgehende Montageleistungen (Endmontage, Probelauf, Feinjustierungen etc.) gelten die BSK-Montagebedingungen jeweils n. F.

    4.2. Zusatzleistungen

    Dies sind alle gesondert zu vergütenden Leistungen, die nicht direkt zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören, das gesamte Leistungsspektrum jedoch abrunden, wie z. B. alle verkehrslenkenden Maßnahmen, bauliche Veränderungen oder statische Berechnungen von Verkehrswegen, Streckenprüfungen, Polizeibegleitungen.

    5. Einsatzstellenbesichtigung

    Ergebnisse von Einsatzstellenbesichtigungen und besondere Vereinbarungen, z. B. über Be- und Entladeort, Kranstandplatz, sollen von den Parteien protokolliert werden.

    6. Auflösende Bedingungen des Vertrages – öffentlich-rechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen

    Die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie Kranverbringungen im öffentlichen Straßenverkehr bedarf der Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Behörde, insbesondere gemäß §§ 29 III und 46 I Nr. 5 StVO sowie § 70 I StVZO und gegebenenfalls weiterer Sondernutzungsgenehmigungen nach Straßen- und Wegerecht sowie anderer notwendiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. Die unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge sind auflösend bedingt und enden, sofern die Erlaubnis oder Genehmigung durch die zuständige Behörde versagt wird. Vergütungsansprüche für die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben davon unberührt.

    7. Verkehrslenkende Maßnahmen und Nebenbestimmungen

    Sofern verkehrslenkende Maßnahmen (Polizeibegleitung, Hilfspolizei, Verwaltungshelfer, beliehene Unternehmen etc.) oder sonstige Auflagen und Nebenbestimmungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und/oder zum Schutz der Straßenbausubstanz behördlich verfügt werden, stehen die unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge auch unter der auflösenden Bedingung der rechtzeitigen Verfügbarkeit der Sicherungskräfte und der rechtzeitigen Umsetzbarkeit der behördlichen Sicherungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die notwendigen behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtzeitig nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu beantragen und den Auftraggeber unverzüglich über solche Auflagen und Nebenbestimmungen zur Transportdurchführung zu informieren, die den Transportablauf erschweren oder behindern könnten. Es gilt hierzu das BSK-Merkblatt: „Verkehrslenkende Maßnahmen“ jeweils n. F.

    8. Nachunternehmer und Wechsel des Verkehrsträgers

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, andere Unternehmen und/oder Verkehrsträger zur Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung einzuschalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    9. Vertragsbeendigung

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zu lösen, wenn nach sorgfältiger Prüfung vor oder während des Einsatzes von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen aller Art und trotz aller zumutbaren Anstrengungen zur Schadensverhütung wesentliche Schäden an fremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerten bzw. Personenschäden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu vermeiden sind. Der Ausschluss der Schadenersatzansprüche entfällt, wenn der Auftragnehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (Frachtführers) nicht beachtet hat. Im Fall des Rücktritts wird bei Kranleistungen das Entgelt anteilig berechnet, bei Transportleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    10. Regelungen zu unvermeidbaren Leistungshindernissen, witterungsbedingte Unterbrechungen

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einsatz bei Gefahr für Ausrüstung, Ladegut, Personal und/oder Dritte sofort zu unterbrechen. Er verliert seinen Anspruch auf Entgelt nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Hemmnisse trotz zumutbarer Anstrengungen und äußerster Sorgfalt nicht abwendbar waren. Witterungsbedingte Unterbrechungen mindern den Anspruch auf Entgelt nicht.

    11. Umfang der Leistung

    Maßgebend für die Leistung des Auftragnehmers sind der Kran-, Krangestellungs- oder Transportvertrag bzw. die Vereinbarungen im internationalen Frachtbrief. Der Auftragnehmer schuldet das jeweils für die einzelnen Leistungen nach den Ziffern 2 bis 4 Erforderliche. Darüber hinausgehende Leistungen oder Tätigkeiten im weiteren Sinne sind entweder zu vereinbaren oder nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen im Wege von Vertragsänderungen neuer Inhalt des Vertrages. Nur wenn es vereinbart ist, stellt der Auftragnehmer darüber hinaus auch notwendiges Anschlag-, Einweis- und sonstiges Personal auf Kosten des Auftraggebers. Darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die relevanten Gerätedaten, wie z. B. Rad-, Ketten- und Stützdrücke und die hieraus auftretenden Bodenbelastungen.


    II. BESONDERER TEIL


    1. Abschnitt - Krangestellung

    12. Pflichten des Auftragnehmers und Haftung

    Der Auftragnehmer schuldet die Überlassung eines für den Auftrag geeigneten Hebezeuges, das nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Regeln der Technik und des Arbeitsschutzes geprüft sowie betriebsbereit ist. Der Auftragnehmer schuldet weder das Anschlagen der Last noch die Gestellung geeigneter Anschlagmittel, wie z. B. Anschlagketten, -seile, Hebebänder, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart. Für das überlassene Personal haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der geltenden Grundsätze zum Auswahlverschulden. Außer im Falle offenkundiger Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zu machenden Angaben, insbesondere zu Gewicht, Maßen, Mengen und sonstigen relevanten Besonderheiten der zu befördernden Lasten, nachzuprüfen oder zu ergänzen.

    12.1. Haftungsausschluss

    Eine Haftung, insbesondere für die nicht rechtzeitige Gestellung, ist ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Unruhen, kriegerischen oder terroristischen Akten, Streik und Aussperrung, Blockaden von Beförderungswegen, witterungsbedingten Umständen, Straßensperrung sowie sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen.

    12.2. Haftungsbegrenzung

    Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Gestellung, begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

    2. Abschnitt - Kranarbeit und Transportleistungen

    13. Pflichten des Auftragnehmers

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm erteilten Aufträge mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und technischen Möglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Regeln der Technik ordnungsgemäß und fachgerecht auszuführen.

    14. Auswahl von Transportmittel, Hebezeug und Personal

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, insbesondere geeignete Transportmittel und Hebezeuge, die betriebsbereit, betriebssicher und nach den geltenden Bestimmungen geprüft sind, zum Einsatz zu bringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, insbesondere geeignetes Bedienungspersonal (Kranführer und Kraftfahrer), das mit der Bedienung des Transportmittels bzw. des Hebezeuges vertraut ist, einzusetzen.

    15. Haftung des Auftragnehmers

    15.1. Grundregelung Es gelten in diesem Abschnitt die gesetzlichen Vorschriften über das Frachtgeschäft. Die Haftung des Auftragnehmers während der Obhut ist für Güterschäden – außer in Fällen des qualifizierten Verschuldens gemäß § 435 HGB – begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des beschädigten oder in Verlust gegangenen Gutes. Bei Seebeförderung haftet der Auftragnehmer für Güterschäden mit 2 SZR pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung oder maximal 666,67 SZR pro Packstück oder Einheit, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei nationalen Binnenschiffstransporten haftet der Auftragnehmer mit maximal 2 SZR pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Entsprechendes gilt bei Multimodaltransporten mit Schiffsbeförderungsanteil, wenn der Schadensort unbekannt ist.

    15.2. Haftungserweiterungen zugunsten des Auftraggebers

    Zugunsten des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer in Abweichung von Ziffer 15.1 für Güterschäden bis zum Betrag von 600.000,00 € sowie für sonstige Vermögensschäden, für die dem Grunde nach gesetzlich gehaftet wird, bis zum Betrag von 125.000,00 €, jeweils pro Schadenereignis unter Wegfall der summenmäßigen Haftungsbegrenzungen. Für darüber hinausgehende Schadensbeträge gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    15.3. Haftungsausschlüsse bei Seebeförderungen und internationalen Binnenschiffsbeförderungen

    15.3.1. Seebeförderung

    Gemäß § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist vereinbart, dass der Auftragnehmer in seiner Stellung als Verfrachter ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffes, jedoch nicht bei der Durchführung von Maßnahmen, die überwiegend im Interesse der Ladung getroffen wurden, oder durch Feuer oder Explosion an Bord eines Schiffes entstanden ist.

    15.3.2. Internationale Binnenschiffsbeförderungen Der Auftragnehmer als Frachtführer oder ausführender Frachtführer haftet gemäß Artikel 25 Abs. 2 CMNI auch nicht, wenn der Schaden − durch eine Handlung oder Unterlassung des Schiffsführers, Lotsen oder sonstiger Personen im Dienste des Schiffes oder eines Schub- oder Schleppbootes bei der nautischen Führung oder der Zusammenstellung oder Auflösung eines Schub- oder Schleppverbandes verursacht wurde, vorausgesetzt, der Frachtführer hat seine Pflichten nach Artikel 3 Absatz 3 CMNI hinsichtlich der Besatzung erfüllt, es sei denn, die Handlung oder Unterlassung wird in der Absicht, den Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde; − durch Feuer oder Explosion an Bord des Schiffes verursacht wurde, ohne dass nachgewiesen wird, dass das Feuer oder die Explosion durch ein Verschulden des Frachtführers, des ausführenden Frachtführers, oder ihrer Bediensteten oder Beauftragten oder durch einen Mangel des Schiffs verursacht wurde, − auf vor Beginn der Reise bestehende Mängel seines oder eines gemieteten oder gecharterten Schiffes zurückzuführen ist, wenn er beweist, dass der Mangel trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt vor Beginn der Reise nicht zu entdecken war.

    15.4. Haftungsbegrenzungen

    Im Übrigen, außerhalb der Obhut des Auftragnehmers sowie für sonstige Pflichtverletzungen gilt: Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

    16. Höherwertdeklaration

    Sofern der Auftraggeber einen höheren Betrag als in Ziffer 15.2 wünscht, so ist vor Auftragserteilung eine ausdrückliche Vereinbarung darüber zu treffen und der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kosten einer entsprechenden Versicherung für die höhere Haftung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

    17. Versicherung des Gutes

    17.1. Verlangen nach Güterversicherung

    Zur Versicherung des Gutes ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag dazu unter Angabe des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt. Die bloße Wertangabe ist nicht als Auftrag zur Versicherung zu verstehen.

    17.2. Besondere Regelungen bei Güterversicherung

    Durch die Entgegennahme des Versicherungsscheines (Police) übernimmt der Auftragnehmer nicht die Pflichten, die dem Auftraggeber als Versicherungsnehmer obliegen, jedoch hat der Auftragnehmer alle üblichen Maßnahmen zur Erhaltung des Versicherungsanspruches zu treffen.

    17.3. Vereinbarung üblicher Versicherungsbedingungen

    Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen versichert der Auftragnehmer zu den an seinem Firmensitz üblichen Versicherungsbedingungen auf Kosten des Auftraggebers.

    3. Abschnitt - Pflichten des Auftraggebers und Haftung

    18. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers und Mitwirkung des Auftragnehmers

    Der Auftraggeber hat alle technischen Voraussetzungen, die für die ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages erforderlich sind, auf eigene Rechnung und Gefahr zu schaffen und während des Einsatzes aufrechtzuerhalten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, das zu behandelnde Gut in einem für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, die Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (z. B. Schwerpunkt, Art des Materials) sowie im Falle von Kranleistungen die Anschlagpunkte rechtzeitig und richtig anzugeben. Der Auftraggeber schuldet das Anschlagen der Last und stellt die geeigneten Anschlagmittel, soweit nichts anderes vereinbart ist. Insbesondere hat der Auftraggeber umfassend sein Sonderwissen sowie nicht allgemein bekannte Informationen (nebst Unterlagen und Dokumenten) schriftlich weiterzugeben. Angaben und Erklärungen Dritter, deren sich der Auftraggeber zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat, soweit erforderlich, über die in Ziffer 11 geregelten Informationspflichten hinaus den Auftraggeber zu unterstützen und dazu die in den nachfolgenden Ziffern geregelten einzelnen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

    19. Besondere Pflichten betreffend Zufahrten

    Der Auftraggeber hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen und den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstückes ergeben können, freizustellen. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Baustraßenanbindung aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht.

    20. Besondere Pflichten bezüglich Bodenverhältnissen, Zuwegungen, Kranarbeitsplatz, Einsatzstelle

    20.1. Bodenverhältnisse am Einsatzort und Zuwegungen Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zuwegungen – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestatten. Hierbei hat der Auftragnehmer mitzuwirken und die in Ziffer 11 geregelten Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

    20.2. Hinweis auf besondere Risiken

    Der Auftraggeber hat stets auf besondere Risiken hinzuweisen und diese entweder selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, soweit sie aus der Sphäre des Auftraggebers stammen. Insbesondere hat der Auftraggeber die Angaben zu machen, die notwendig sind, damit der Auftragnehmer die besonderen Erfordernisse hinreichend beurteilen kann.

    20.3. Bodenbeschaffenheit

    Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Be- und Entladeort bzw. an der Einsatzstelle sowie an den Zuwegungen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Gegebenenfalls hat der Auftragnehmer auch Hinweise zu Möglichkeiten der Bodenuntersuchung bei unbekannter Bodenbeschaffenheit sowie Hinweise zur Ermöglichung der Bodenbeschaffenheit für einen sicheren Betrieb zu geben. Der Auftragnehmer hat auch sonstige geeignete Hinweise zu geben, die ihm als Betreiber typischerweise bekannt sind, soweit der Auftraggeber dieser erkennbar bedarf.

    20.4. Baufeld

    Hinsichtlich der Einsatzstelle und Zuwegung hat der Auftraggeber, soweit nötig, in Abhängigkeit insbesondere von den mitgeteilten Rad-, Ketten- und Stützdrücken, das mögliche Baufeld in einem geeigneten Umfang herzustellen. Sofern der Auftragnehmer vom vereinbarten, angewiesenen oder erkennbaren Baufeld abweichende Stellplätze nutzen will, hat er den Auftraggeber insoweit hinzuzuziehen und die Geeignetheit im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber festzustellen.

    20.5. Schächte, Hohlräume oder andere nicht erkennbare Hindernisse

    Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Angaben über unterirdische Kabelschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zuwegungen beeinträchtigen könnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von Frei- und Oberleitungen, unterirdischen Kabeln, Leitungen, Schächten und sonstigen Hohlräumen oder auf andere nicht erkennbare Hindernisse, die die Stand- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge und eingesetzten Geräte am Einsatzort beeinträchtigen könnten, hat der Auftraggeber hinzuweisen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich auf typische, in der konkreten Lage auftretende Risiken hin, wie Schächte oder Hohlräume bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, soweit der Auftraggeber erkennbar solcher Hinweise bedarf oder diesbezüglich ausdrücklich fragt. Auf besondere Gefährdungslagen, die sich bei Durchführung der Kran- oder Transportleistung hinsichtlich des zu befördernden Gutes und des Umfeldes ergeben können (z.B. Gefahrgut, Kontaminationsschäden) hat der Auftraggeber hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch hierbei die ihm als Betreiber möglichen Hinweise, z. B. auf ihm bekannte typische und besondere Risiken, zu geben, soweit dem Auftraggeber diese nicht erkennbar bekannt sind.

    20.6. Angaben des Auftraggebers

    Unter Beachtung des Vorstehenden darf sich der Auftragnehmer auf jedwede Angaben des Auftraggebers hinsichtlich der Bodenverhältnisse verlassen und ist nicht zur Nachprüfung der zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet, es sei denn, es liegt eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit vor oder aus der Natur der Sache ergibt sich, dass Besonderheiten der Bodenverhältnisse vorliegen.

    21. Weisungen des Auftraggebers

    Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne Zustimmung des Auftragnehmers dem von ihm eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen oder dem Vertragszweck zuwiderlaufen.

    22. Haftung des Auftraggebers

    Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, insbesondere seine Vorbereitungs-, Hinweis- und Mitwirkungspflichten, so haftet er gegenüber dem Auftragnehmer für jeden daraus entstehenden Schaden. Die Vorschrift des § 414 Absatz 2 HGB bleibt hiervon unberührt. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der Pflichten des Auftraggebers herrühren, hat er den Auftragnehmer freizustellen. Für den Fall der Inanspruchnahme des Auftragnehmers nach dem Umweltschadensgesetz oder anderen vergleichbaren öffentlich rechtlichen, nationalen oder internationalen Vorschriften hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis in vollem Umfang freizustellen, sofern dieser den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt für beide Parteien hiervon unberührt.


    III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    23. Regelungen zu Vergütung inklusive Rechnungsstellung, Aufrechnung / Zurückbehaltung, Pfand- und Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers

    23.1. Grundlagen der Vergütung

    Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte und nicht zu vertreten hat, insbesondere für Gebühren und Kosten für behördliche Aufwendungen sowie alle Beschaffungskosten und Kosten, die durch behördliche Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen entstehen, z. B. für Polizeibegleitung, für Verwaltungshelfer, für zivile Begleitung, und sonstige Kosten für behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind nach Erfüllung des Auftrages unverzüglich nach Rechnungserhalt zu begleichen, soweit bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde.

    23.2. Aufrechnung, Zurückbehaltung

    Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.

    23.3. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

    Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den in den Ziffern 2 bis 4 genannten Tätigkeiten gegenüber dem Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht jedoch nicht über das gesetzliche Frachtführer- bzw. Vermieterpfandrecht und das allgemeine Zurückbehaltungsrecht hinaus. Hinsichtlich eines Pfand- und Zurückbehaltungsrechts wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen gilt § 366 Abs. 3 HGB. Der Auftragnehmer darf ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nur ausüben, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung des Auftragnehmers gefährdet. An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist für die Androhung des Pfandverkaufs von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von einer Woche. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Ausübung des Pfandrechts zu widersprechen, wenn er dem Auftragnehmer ein hinsichtlich der Forderung gleichwertiges Sicherungsmittel, z. B. eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, einräumt. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte.

    24. Deutsches Recht, Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.

    25. Regelungen zur Schriftform

    Soweit für Erklärungen die Schriftform verlangt wird, steht ihr die elektronische Kommunikation und jede sonst lesbare Form gleich, sofern sie den Aussteller erkennbar macht.

  • Abschleppdienst

    AGB – PTP Wernigerode

    §1 Geltungsbereich

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der PTP Wernigerode im Bereich Abschlepp- und Pannendienste.

    (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    §2 Vertragsgegenstand

    (1) Die PTP Wernigerode erbringt Dienstleistungen im Bereich Abschlepp-, Pannenhilfe-, Bergungs- und Transportleistungen von Fahrzeugen.

    (2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot.

    §3 Vertragsschluss

    (1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Beauftragung durch den Kunden und Bestätigung durch die PTP Wernigerode oder durch Erbringung der Leistung.

    (2) Telefonische oder mündliche Beauftragungen sind ebenfalls verbindlich.

    §4 Preise und Zahlungsbedingungen

    (1) Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste des VBA(Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen eV) oder dem individuell vereinbarten Preis.

    (2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

    (3) Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

    (4) Zahlungen sind grundsätzlich Bar oder per EC Karte zu leisten. Das Auftragsentgeld ist, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Durchführung des Auftrags zur Zahlung fällig. Der Kunde erhält vor Ort einen Lieferschein/Auftrag. Eine Rechnung wird dem Kunden im Nachgang postalisch an die im Auftrag vermekrte Adresse zugeschickt.

    (5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

    (6) Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

    §5 Pflichten des Kunden

    (1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen korrekt und vollständig bereitzustellen.

    (2) Bei Einsatz vor Ort hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Bergung oder das Abschleppen ohne Behinderung oder Gefährdung erfolgen kann.

    (3) Bei Fehleinsätzen (z. B. Fahrzeug bereits entfernt, Einsatz nicht mehr notwendig) kann eine Anfahrtspauschale berechnet werden.

    §6 Haftung

    (1) Die PTP Wernigerode haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

    (2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet PTP Wernigerode nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

    (3) Keine Haftung besteht für Schäden, die durch unsachgemäßen Zustand des Fahrzeugs oder durch unsachgemäße Verladung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden entstehen.

    (4) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden sofort bei Leistungserbringung anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

    §7 Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht

    Außerdem steht dem Unternehmer für den Fall, dass das fällige Arbeitsentgelt bei Erreichen des angewiesenen Bestimmungsortes nicht bezahlt oder das Entgelt für die Verwahrung des Auftragsgegenstandes nicht bezahlt wird, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu. Macht der Unternehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so sind auch die weiteren Kosten von Unterstellung und Verwahrung zu zahlen.

    PTP Wernigerode behält sich das Recht vor, das abgeschleppte Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung zurückzuhalten.

    §8 Pfandrecht und Verwertung bei Nichtzahlung

    (1) Der Auftragnehmer macht zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Abschlepp- und Bergungsauftrag sein gesetzliches Pfandrecht (§ 647 BGB) an dem abgeschleppten Fahrzeug geltend.

    (2) Ab dem 1. Tag der Standzeit wird eine Standgebühr nach aktueller Preisliste pro Kalendertag berechnet.

    (3) Bleibt eine offene Rechnung trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung unbezahlt und ist der Kunde auch auf sonstigem Wege nicht erreichbar oder verweigert die Zahlung, behält sich der Auftragnehmer vor, das Fahrzeug nach Ablauf von 50 Kalendertagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten/verkaufen. Die Verwertung/der Verkauf wird vorher schriftlich angedroht und erfolgt unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist.

    (4) Der Erlös der Verwertung/des Verkaufs wird mit den offenen Forderungen verrechnet. Ein etwaiger Überschuss wird dem Fahrzeugeigentümer ausgezahlt oder hinterlegt.

    §9 Datenschutz

    (1) Personenbezogene Daten werden nur zur Durchführung des Vertrags verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht.

    (2) Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.ptp-wernigerode.de/datenschutzerklaerung.

    §10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

    (1) Erfüllungsort ist der Sitz der PTP Wernigerode.

    (2) Für Verträge mit Kaufleuten oder juristischen Personen ist der Gerichtsstand Wernigerode.

    (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    §11 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

    PTP Wernigerode
    www.ptp-wernigerode.de/agb

  • Werkstatt

    Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

    Kfz-Reparaturbedingungen Stand: 01/2022

    I. Auftragserteilung

    1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

    2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

    3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

    4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

    II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

    1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

    2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

    3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

    III. Fertigstellung

    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

    2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.

    3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

    IV. Abnahme

    1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

    3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    V. Berechnung des Auftrages

    1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

    2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

    3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

    4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

    5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

    VI. Zahlung

    1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

    2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

    VII. Erweitertes Pfandrecht

    Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

    VIII. Haftung für Sachmängel

    1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

    2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

    3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

    4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:

    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.

    5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

    6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

    a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus.

    b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.

    c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

    IX. Haftung für sonstige Schäden

    1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

    2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

    3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.

    X. Eigentumsvorbehalt

    Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

    XI. Gerichtsstand

    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

    1. Kfz-Schiedsstellen

    a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

    b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

    c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

    d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

    e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

    f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

    2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

    Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

  • Gebrauchtwagenverkauf

    AGB – Gebrauchtwagenverkauf | PTP Wernigerode

    §1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge durch die PTP Wernigerode an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

    §2 Vertragsgegenstand

    (1) Vertragsgegenstand ist der Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs in dem im Kaufvertrag beschriebenen Zustand.

    (2) Die Angaben in Inseraten, auf der Webseite oder in sonstigen Medien stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Verbindlich sind ausschließlich die im schriftlichen Kaufvertrag vereinbarten Angaben.

    §3 Zustandekommen des Vertrages

    (1) Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald beide Vertragsparteien das Kaufvertragsformular unterzeichnet haben.

    (2) Angebote der PTP Wernigerode sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Bestätigung oder Vertragsunterzeichnung.

    §4 Zahlung und Eigentumsübergang

    (1) Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

    (2) Eine Übergabe des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere erfolgt ausschließlich gegen vollständige Zahlung.

    (3) Das Eigentum am Fahrzeug geht mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

    §5 Gewährleistung und Haftung

    Für Verbraucher:

    (1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Fahrzeuge beträgt 12 Monate ab Übergabe, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

    (2) Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Nutzung entstehen.

    Für Unternehmer (B2B):

    (3) Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

    (4) Dies gilt nicht für Ansprüche aus Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    §6 Untersuchungs- und Rügepflicht bei Unternehmern

    Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen (§ 377 HGB).

    §7 Haftungsausschluss

    PTP Wernigerode haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragsp

  • Garantiebedingungen

    Garantiebedingungen | PTP Wernigerode

    §1 Geltungsbereich der Garantie

    (1) Diese Garantiebedingungen gelten für alle freiwilligen Garantien, die von der PTP Wernigerode beim Verkauf von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder bei erbrachten Werk-/Dienstleistungen angeboten werden.

    (2) Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und begründet neben der gesetzlichen Gewährleistung einen eigenständigen Anspruch.

    §2 Dauer und Beginn der Garantie

    (1) Die Garantiedauer wird individuell im Kauf- oder Servicevertrag angegeben, beträgt jedoch, sofern nicht anders angegeben, 12 Monate ab Übergabe bzw. Fertigstellung.

    (2) Die Garantie beginnt mit dem Datum der Fahrzeugübergabe oder Fertigstellung der Dienstleistung.

    §3 Umfang der Garantie

    (1) Die Garantie umfasst ausschließlich die im Garantievertrag genannten Bauteile oder Leistungen.

    (2) Innerhalb der Garantiedauer verpflichten wir uns, bei nachgewiesenen Material- oder Herstellungsfehlern die betroffenen Teile nach unserer Wahl zu reparieren oder auszutauschen.

    (3) Die Garantie gilt nur bei sachgemäßer Nutzung und regelmäßiger Wartung nach Herstellervorgaben.

    §4 Ausschlüsse

    Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:

    • Verschleißteile (z. B. Bremsen, Kupplung, Reifen, Batterien)
    • Schäden durch äußere Einwirkungen, Unfälle oder unsachgemäße Behandlung
    • Schäden durch unterlassene Wartung oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
    • Kosten für Abschleppen, Mietfahrzeuge, Transport oder entgangenen Gewinn

    §5 Pflichten des Garantienehmers

    (1) Der Garantienehmer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen.

    (2) Garantiearbeiten dürfen nur durch die PTP Wernigerode oder eine durch uns autorisierte Werkstatt durchgeführt werden.

    (3) Im Garantiefall ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung zu führen (z. B. durch Serviceheft oder Rechnungen).

    §6 Geltendmachung der Garantie

    Zur Inanspruchnahme der Garantie sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Kopie des Kaufvertrags oder der Rechnung
    • Service- bzw. Wartungsnachweise
    • Schriftliche Mängelanzeige mit Beschreibung des Defekts

    §7 Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

    (1) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben durch diese Garantie unberührt.

    (2) Die Garantie ist unabhängig von gesetzlichen Ansprüchen und kann parallel dazu geltend gemacht werden.

    §8 Schlussbestimmungen

    (1) Erfüllungsort ist Wernigerode.

    (2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (3) Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

    PTP Wernigerode
    www.ptp-wernigerode.de

  • Teileverkauf

    AGB Ersatzteilverkauf | PTP Wernigerode

    §1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Ersatzteilen zwischen der PTP Wernigerode (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer, unabhängig davon, ob dieser Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.

    §2 Vertragsabschluss

    (1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

    (2) Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch Lieferung der Ware zustande.

    §3 Preise und Zahlungsbedingungen

    (1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (bei Verbrauchern) bzw. zzgl. Umsatzsteuer (bei Unternehmen), sofern nicht anders angegeben.

    (2) Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

    (3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

    §4 Lieferung und Versand

    (1) Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

    (2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, sofern dieser Unternehmer ist.

    (3) Die Versandkosten trägt der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    §5 Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der PTP Wernigerode. Bei Weiterverkauf tritt der Käufer bereits jetzt seine Forderung gegenüber dem Drittkäufer an den Verkäufer ab.

    §6 Gewährleistung

    (1) Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Lieferung.

    (2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang.

    (3) Bei gebrauchten Ersatzteilen ist die Gewährleistung auf 12 Monate (Verbraucher) bzw. 6 Monate (Unternehmer) beschränkt.

    (4) Keine Gewähr besteht bei unsachgemäßer Verwendung, Montage oder eigenmächtiger Veränderung der Teile.

    §7 Rückgabe & Widerrufsrecht

    (1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

    (2) Unternehmern steht kein Rücktritts- oder Rückgaberecht zu, sofern nicht schriftlich vereinbart.

    §8 Haftung

    (1) Für Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

    (3) Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

    §9 Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.ptp-wernigerode.de/datenschutz.

    §10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

    (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Für Verträge mit Unternehmern ist Gerichtsstand Wernigerode.

    §11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine gesetzliche oder wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

    PTP Wernigerode
    www.ptp-wernigerode.de

  • Vermietung Bagger

    AGB – Vermietung von Minibaggern

    für die Vermietung von Minibaggern
    Stand: [02.2026]

    §1 Geltungsbereich

    1. Für sämtliche Mietverträge über Minibagger und sonstige Baumaschinen (nachfolgend „Mietgerät“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
    2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Mieter diese Bedingungen an.
    3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    4. Soweit vom „Mieter“ die Rede ist, gelten die Regelungen auch für dessen Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Bediener.

    §2 Nutzung des Mietgerätes

    1. Das Mietgerät darf ausschließlich sach- und fachgerecht im üblichen Baustelleneinsatz verwendet werden.
    2. Nicht gestattet sind insbesondere:
      • Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ohne Zustimmung
      • Motorsport- oder Wettkampfeinsätze
      • Einsatz außerhalb der technischen Spezifikation
    3. Die Bedienung darf nur durch geeignete, eingewiesene und gesetzlich berechtigte Personen erfolgen.
    4. Gesetzliche Vorschriften sowie Sicherheits- und Bedienhinweise sind einzuhalten.

    §3 Übernahme und Rückgabe

    1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich festzuhalten.
    2. Mit Übergabe geht die Gefahr auf den Mieter über.
    3. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Standort während der Geschäftszeiten.
    4. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 60 Minuten überschritten, wird pro begonnenem Kalendertag eine volle Tagesmiete berechnet.
    5. Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

    §4 Mietzins und Zahlungsbedingungen

    1. Der Mietzins richtet sich nach der vereinbarten Preisliste bzw. dem Mietvertrag und ist zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.
    2. Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
    3. Zusatzkosten entstehen insbesondere für:
      • Transport
      • außergewöhnliche Reinigung
      • fehlenden Kraftstoff
      • Reparaturen infolge unsachgemäßer Nutzung
    4. Das Mietgerät ist vollgetankt zurückzugeben. Wird das Mietgerät nicht vollgetankt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die fehlende Kraftstoffmenge zum tagesaktuellen Preis zuzüglich einer angemessenen Servicepauschale zu berechnen.

    §5 Kaution

    1. Vor Übergabe des Mietgerätes ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu leisten.
    2. Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar oder per EC-Karte (Debitkarte).
    3. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
    4. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution automatisch mit der Mietrechnung verrechnet.
    5. Übersteigt die Kaution den Rechnungsbetrag, wird der Differenzbetrag erstattet.
    6. Reicht die Kaution nicht zur Deckung offener Forderungen aus, bleibt der Mieter zur Zahlung des Restbetrages verpflichtet.

    §6 Pflichten des Mieters bei Schäden oder Diebstahl

    1. Schäden oder Störungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
    2. Bei Diebstahl, Vandalismus oder erheblichen Schäden ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.
    3. Ein schriftlicher Schadensbericht ist spätestens innerhalb von 24 Stunden vorzulegen.
    4. Schuldanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden.
    5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl zu sichern; Schlüssel sind getrennt und unzugänglich aufzubewahren.

    §7 Haftung des Vermieters

    1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

    §8 Haftung des Mieters

    1. Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Mietgerätes.
    2. Die Haftung umfasst insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Bergungs- und Transportkosten sowie Mietausfall.
    3. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wiederbeschaffungswert des Mietgerätes begrenzt.
    4. Wird das Mietgerät Dritten überlassen – berechtigt oder unberechtigt – haftet der Mieter wie für eigenes Verschulden.
    5. Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung, falsche Betankung oder Missachtung von Sicherheitsvorschriften gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

    §9 Maschinenversicherung und Selbstbeteiligung

    1. Für das Mietgerät besteht eine Maschinenversicherung.
    2. Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500,00 € je Schadensfall.
    3. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensereignis.
    4. Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei Alkohol-/Drogeneinfluss, Überlassung an unberechtigte Personen oder grober Pflichtverletzung. In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe.
    5. Schäden an transportierten Gegenständen oder Anbauteilen Dritter sind nicht versichert.

    §10 Verjährung

    Ersatzansprüche werden frühestens zwei Monate nach Rückgabe fällig. Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt entsprechend später.

    §11 Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert.

    §12 Gerichtsstand

    Ist der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.

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Impressum

Impressum der
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Angaben gemäß §5 DDG

Name der Person oder Firma
Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH

Anschrift
Glockengasse 9
38855 Wernigerode / OT Silstedt
Deutschland

Vertreten durch
Abschleppservice Wernigerode PTP GmbH, vertreten durch den

Geschäftsführer Lucas Menger

 

Kontakt
Tel. +49 39 43 / 2 23 59
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintrag
Vertretungsberechtigte geschäftsführende Gesellschafter: Lucas Menger
Handelsregister: Amtsgericht Stendal
Handelsregisternummer: HRB 105333

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE279052249

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Lucas Menger (Anschrift wie oben)

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